CORONA (Covid-19)-Pandemie und Lungenerkrankungen

UNSERE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN ZUM THEMA CORONA (wird laufend aktualisiert, zuletzt am 11.03.2022):


OMIKRON? Was soll ich denn von der neuen Virusvariante halten? Ist die milder? Ist es jetzt überhaupt noch sinnvoll zu impfen, sollte ich nicht auf den angepassten Impfstoff warten? Was soll das nun mit der vierten Impfung?

Zunächst ist erstmal zu sagen, dass es absolut erwartbar war, dass neue Virusvarianten auftreten, auch zukünftig wird dies der Fall sein. Nach bisherigen Erkenntnissen verläuft die COVID-19-Erkrankung durch die Omikron-Variante tatsächlich etwas milder. Wir sehen inzwischen viele leichte Verläufe nach einer Omikron-Infektion. Das gilt aber insbesondere für geimpfte Personen. Eine Booster-Impfung (also dreifache Impfung) schützt hier tatsächlich deutlich - so dass wir ganz unbedingt zur Booster-Impfung (siehe auch weiter unten) ab 12 Jahren nach 3 Monaten nach der zweiten COVID-19-Impfung raten. Ein Abwarten auf einen angepassten "Omikron-Impfstoff" empfehlen wir auf keinem Fall, da insbesondere die extrem gesteigerte Ansteckungsfähigkeit von Omikron gerade jetzt einen Impfschutz notwendig macht. 


Kann ich mich denn nicht einfach anstecken lassen mit Omikron, statt mich grundsätzlich impfen zu lassen? Es gibt doch vor allem milde Verläufe. Dann habe ich doch einen "natürlichen" Schutz gegen Corona, oder?

Auf gar keinen Fall sollten Sie das tun. Auch unter Omikron gibt es ein deutliches Risiko für umgeimpfte Personen für schwere Verläufe! Außerdem ist die Annahme falsch, dass eine Omikron-Infektion im Verlauf eine gleichen Schutz (Immunität) aufbaut wie eine Impfung. Eine aktuelle Übersicht der bisherigen Studien und Erkenntnisse zeigt, dass eine dreifache Impfung (Booster) eine deutlich überlegenere Schutzwirkung gegenüber einer Infektion hat. Außerdem ist das Risiko von Begleiterscheinungen bei der Impfung marginal, bei der Infektion auch hinsichtlich langfristiger Folgen (z.B. Long COVID) hoch.


Thema 4. Impfung (Booster nach dem Booster)

AUFFRISCHUNGSIMPFUNG/DRITTE IMPFUNG/VIERTE IMPFUNG:

Ich bin schon relativ frühzeitig im Herbst geboostert worden, so dass inzwischen wieder 3 Monate nach der 3. Impfung vergangen sind. Der neue "Omikron-Impfstoff" ist ja noch nicht verfügbar - sollte ich mich nun nicht sinnvollerweise ein viertes Mal impfen lassen?

Aus unserer Sicht reichen die bisherigen Erkenntnisse - und hier schauen wir ja immer genau auf Israel, wo die 4. Impfung bereits großflächig umgesetzt wird - nicht aus, generell eine Empfehlung zu einer vierten Impfung auszusprechen!

Allerdings gibt es seit dem 3.2.2022 eine neue Pressemitteilung der STIKO, dass besonders gefährdete Personengruppen eine vierte Impfung 3. Monate nach der bereits erfolgten Booster-Impfung umsetzen sollten.

Hierzu gehören:

  • Personen ab 70 Jahren
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben
  • Personen mit Immunschwäche
  • medizinisches Personal (hier allerdings Auffrischung erst 6 Monate nach Booster- (also dritter)) Impfung

Wenn Sie also nicht zu der beschriebenen Personengruppe gehören, ist zur Zeit eine vierte COVID-Impfung bisher nicht zu empfehlen. Wir raten hier abzuwarten, bis weitere Erkenntnisse vorliegen. Der Impfschutz mit einer dreifachen Impfung ist hoch - gerade im Zusammenhang im Omikron.

Es ist je nach Auswertung der Studien durchaus möglich, dass statt einer vierten Impfung für Sie direkt der angepasste Omicron-Impfstoff empfohlen wird.

Den Link zur STIKO-Pressemitteilung vom 3.2.2022 finden Sie hier.


Dritte Impfung? Was gibt es da an neuen Fakten? Gilt das inzwischen auch für unter 18jährige?

Tatsächlich gibt es seit dem 21.12.2021 eine angepasste STIKO-Empfehlung, die eine Booster-Impfung vor dem Hintergrund der aktuellen Omikron-Variante des Sars-CoV-2-Virus bereits ab 3 Monaten ermöglicht.

in unserer Praxis kann ab sofort nach 3 Monaten nach der zweiten COVID-Impfung nun ein Booster verabreicht werden. Wir verwenden sowohl die Impfstoffe von moderna als auch BioNTech (wobei BioNTech natürlich vordringlich für die Patienten < 30 Jahren vorgesehen ist).

Den Link zur STIKO-Empfehlung finden Sie hier.

Seit Anfang Januar 2020 ist auch von der STIKO die Empfehlung gegeben, dass bereits alle Personen ab 12 Jahren eine Booster-Impfung erhalten sollen, deren zweite COVID-19-Impfung mindestens 3 Monate zurückliegt. Dies begründet sich darin, dass auch bei 12-17jährigen der Impfschutz nach 3 Monaten bereits nachlässt. Die Booster-Impfung wird auch bei uns vorgenommen.


Johnson & Johnson

Für den Vektorimpfstoff Johnson&Johnson mit der geringsten Schutzwirkung war schon im Vorfeld generell eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis als Nachimpfung empfohlen worden. Inzwischen gilt die Johnson&Johnson-Impfung als Einzel/Erstimpfung. Diese Nachimpfung halten wir für sehr wichtig! Man muss inzwischen tatsächlich die Johnson&Johnson-Impfung als Einzelimpfung betrachten. Eine zweite Impfung nach Johnson&Johnson gilt als Zweitimpfung, so dass 3 Monate hiernach dann noch eine Booster-Impfung erfolgt.


Gibt es bei Ihnen auch Booster-Impfungen?

Ja, wir führen auch Booster-Impfungen (dritte COVID-19-Impfung) ab 12 Jahren - sowie ab dem 7.2.2022 außerdem die vierte Impfung bei der besonderen Risikogruppe - durch für die Patienten,  die sich bei uns in der Behandlung und in der Sprechstunde befinden. Eine zusätzlich Terminierung für alle anfragenenden Personen können wir aber in der Regel nicht leisten - hier kontaktieren Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt. Außerdem achten Sie bitte auf Sonder-Impfaktionen (wie z.B. die PriMa-Samstags-Impfaktion am 04.12.2021, an der wir auch mit 145 Impfungen teilgenommen haben). 

Wenn Sie bei uns einen Sprechstundentermin haben, besprechen wir während Ihres Termines bei uns die Situation und bieten Ihnen ggf. dann direkt eine Impfung an.


Welcher Impfstoff wird verwendet?

Es wird grundsätzlich bisher nur mit einem mRNA-Impfstoff aufgefrischt, frühestens 3 Monate nach vollständiger Erstimmunisierung. In unserer Praxis verwenden wir grundsätzlich nur die mRNA-Vakzine. Inzwischen gibt es keine zwingende Notwendigkeit, dass der gleiche mRNA-Impfstoff verwendet werden muss. Sowohl BioNTech als auch moderna sind beide hervorragende Impfstoffe mit außergewöhnlich hoher Schutzwirkung. Allerdings gibt es seit dem 10.11.2021 Einschränkungen in der Anwendung des Impfstoffes moderna für unter 30jährige, für diese Gruppe soll nur BioNTech verwendet werden.

Und bei der Johnson&Johnson-Impfung?

Hier soll auch ein mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, Nachimpfung ab 4 Wochen nach der Impfung mit Johnson&Johnson.

STIKO-Empfehlung vom 18.10.2021
STIKO-Empfehlung dritte Impfung COVID-19
STIKO_18_10_2021.pdf (3.17MB)
STIKO-Empfehlung vom 18.10.2021
STIKO-Empfehlung dritte Impfung COVID-19
STIKO_18_10_2021.pdf (3.17MB)


"Totimpfstoff" - Nun ist doch der Totimpfstoff gegen COVID-19 zugelassen, richtig? Ist der nicht sicherer?

Seit dem 20.12.2022 ist als fünfter COVID-19-Impfstoff nun Nuvaxovid von der Firma Novavax zugelassen. Es handelt sich hier um einen etwas "klassischeren" Impfstoff, der möglicherweise auf weniger Vorbehalte von bisher der COVID-19-Impfung noch kritisch gegenüberstehenden Menschen stößt. Genauer gesagt ist es ein proteinbasierten Totimpfstoff, der das sogenannte "Spike-Protein" des Coronavirus und den Wirkverstärker Matrix M enthält.

Sicherlich ist es sinnvoll und gut, dass wir nun diesen zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung haben. Wenn hiermit mehr Erstimpfungen erreicht werden können, ist das eine sehr gute Entwicklung. Dennoch muss aus wissenschaftlicher Sicht und vor dem Hintergrund der bisherigen Datenlage eindeutig gesagt werden, dass die mRNA-Impfstoffe aufgrund der umfangreichen Datenlage und guten Effektivität aus unserer Sicht vorzuziehen sind.

Eine nähere Information zum Impfstoff Nuvaxovid finden Sie beim Paul-Ehrlich-Institut und diesem Link.

neue Infos seit 3.2.2022: Seit dem 3.2.2022 gibt es nun auch eine STIKO-Empfehlung für den Impfstoff Nuvaxovid, so dass dieser nun auch eingesetzt werden sollte. Bisher allerdings nur bei Personen ab 18 Jahren. Die zweite Impfung ist ebenso mit Nuvaxovid umzusetzen (und zwar ab einem Abstand von drei Wochen), eine Kreuzimpfung mit den mRNA-Impfstoffen wird nicht empfohlen. Außerdem gilt (im Gegensatz zu den mRNA-Impfstoffen), dass Nuvaxovid sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Stillzeit nicht eingesetzt werden sollte. Die Datenlage zu Nuvaxovid ist noch recht begrenzt - eine Einschätzung zur Effektivität gegenüber Omikron ist zur Zeit noch schwer möglich.

Unsere Praxis wird an der Nuvaxovid-Impfung nach aktuellem Stand nicht teilnehmen.


Antikörpertestung

Eine Antikörpertestung wird nur in diesen Spezialfällen empfohlen und nicht generell, da leider noch nicht eindeutig klar ist, ob und bei welcher Antikörpermenge eine dritte Impfung zu empfehlen wäre. Vermeiden Sie diese Untersuchung, die Sie zudem selbst bezahlen müssten. In der Regel schafft die Antikörpertestung mehr Unsicherheit/Verwirrung als Nutzen. Lassen Sie sich unabhängig von einer Antiköpertestung mit einer Boosterimpfung auffrischen.


Sonderfall Immunschwäche

Bei schwer immungeschwächten Personen in Sonderfällen sogar bereits 4 Wochen nach der Zweitimpfung. Diesen Sonderfall bespricht aber immer der behandelnde Facharzt im Einzelfall mit dem Patienten.

Wer gilt als immungeschwächt?

Wenn man z.B. an Rheuma, Multipler Sklerose oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen leidet, oder wenn man Immunsuppressiva einnimmt, zum Beispiel MTX unter 20mg/Woche, Kortison als Tablette sowie Cyclosporin, Leflunomid oder Azathioprin.

Außerdem natürlich die Sonderfälle einer erwartet eingeschränkten Impfreaktion bei zum Beispiel hochdosierten Immunsuppressiva oder zum Beispiel angeborenen Immundefekten, Transplantationen etc. -> auch hier bespricht der Facharzt dies persönlich im Detail!

Impfabstand neu: neuerdings kann auch neben einer COVID Impfung eine weitere Impfung mit einem Totimpfstoff parallel umgesetzt werden, so können z.B. Grippeimpfung und 3. COVID-19-Impfung an einem Tag erfolgen.


Bürgertestungen:

Inzwischen sind diese wieder kostenlos möglich, nachdem sie vom 11.10.2021 an für gute vier Wochen abgeschafft worden waren.


KINDER & JUGENDLICHE:

Wie sieht das mit einer COVID-19-Impfung für meine Kinder aus? Was sagen Sie denn zur Zulassung des Impfstoffes für die 5-11jährigen?

Der Impfstoff steht nun ab dem 16.12. zur Verfügung. Für diese Altersgruppe der 5-11jährigen gibt es eine angepasste Dosierung und "geeignete Konfektionierung". Das heißt, es wird nicht einfach der "Erwachsenen-Impfstoff" (den wir ja seit der Impfempfehlung der STIKO vom 16. August 2021 in voller Dosis ab 12 Jahren einsetzen) verwendet, sondern ein extra "Kinder-Impfstoff".

Zunächst möchten wir ganz ausdrücklich festhalten: Die Altersgruppe der <12jährigen erkrankt in der Regel nicht schwer an Corona, außerdem ist die Übertragungsrate tatsächlich geringer als bei Erwachsenen, insbesondere bei einer COVID-19-Erkrankung ohne Symptome. Insofern können wir noch nicht sicher davon ausgehen, dass die Impfung von 5-11jährigen wirklich einen starken abmildernden Einfluss auf die gesamte COVID-19-Pandemie hat.

Also ist die sogenannte Risiko-Nutzen-Abwägung bei Kindern nicht so eindeutig wie bei Erwachsenen. Denn auch bei Kindern muss der eigene Gesundheitsschutz durch die Impfung im Vordergrund stehen!

Die Forderung nach einer Kinder-Impfung zur Vermeidung von Lockdown-Maßnahmen ist zum Beispiel nicht verhältnismäßig - Die eindeutige Aussage ist: die Impfung aller impffähigen Erwachsener ist der Weg aus der Pandemie!

Das ist auch der Grund warum sich die STIKO bisher eher zurückhaltend äußert, und nicht grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen eine COVID-19-Schutzimpfung zum aktuellen Zeitpunkt empfiehlt.

Allerdings muss auf der anderen Seite aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante natürlich auch klargestellt werden, dass es eigentlich nur die Entscheidung zwischen einer Immunisierung durch eine COVID-19-Impfung oder einer ansonsten sehr wahrscheinlichen Ansteckung mit dem Virus gibt. Diese Tatsache beeinflusst die Einschätzung in jedem Fall, so dass es bei inzwischen ausreichend Sicherheitsdaten der Impfung bei 5-11jährigen durchaus Argumente für eine Impfung auch ohne Begleiterkrankungen gibt.

Den genauen Wortlaut der STIKO-Empfehlung finden Sie hier:

Weiterführende Informationen und eine gute Übersicht bietet auch das Hessische Sozialministerium über den folgenden Link:

 

Wer ist für die Kinderimpfungen zuständig? Impfen Sie auch <12jährige?

Der Ansprechpartner ist Ihr Kinderarzt. Aufgrund der besonderen Konfektionierung des Impfstoffes und der besonderen Patientengruppe nehmen wir nicht an den Impfungen teil und halten auch grundsätzlich eine Impfung von <12jährigen Patienten eigentlich nur beim Kinderarzt für empfehlenswert.


Meine Kinder sind aber schon 13 und 15 Jahre alt. Ist da generell eine Impfung zu empfehlen?

Seit dem 16. August 2021 hat die STIKO nun eine generelle Impfempfehlung gegen COVID-19 für über 12 Jahre ausgesprochen. Den aktuellen Wortlaut der Empfehlung können Sie unter folgendem Link einsehen (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html).

Wir stimmen mit der Empfehlung der STIKO überein, dass nach nunmehr sehr umfangreichen Daten aus den USA (>10 Millionen geimpfte Kinder und Jugendliche) ein Vorteil einer COVID-19-Impfung auch für die 12-15jährigen besteht. Dieser ist insbesondere im Zusammenhang mit den noch unklaren Fällen von Long-COVID auch bei Kindern und Jugendlichen zu sehen.

Außerdem sind die sogenannten Sicherheitsdaten tatsächlich überzeugend. Es gibt bisher keine ernstzunehmenden Nebenwirkungen, auch die wirklich extrem  seltenen Fälle von Herzmuskelentzündungen heilten in der Regel folgenlos aus (die übrigens auch unter einer Corona-Erkrankung selbst auftreten können).

Insofern ist unsere Einschätzung auf Basis der aktuellen neuen Erkenntnisse: Ja, auch wir empfehlen nun auf Basis der neuen Erkenntnissen eine Impfung auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Wichtig ist noch: Bei einer COVID-19-Impfung steht immer im Vordergrund der Gesundheitsschutz der Kinder- und Jugendlichen vor Corona selbst! Außerdem kann eine Impfung zudem psychosozial wichtig sein - weniger Einschränkungen sozialer Kontakte, "normaleres" Leben etc. Die soziale Isolierung und die Schulschließungen in den bisherigen Corona-Infektionswellen hatten große Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen und sollten unbedingt erneut vermieden werden.


SCHWANGERE UND STILLENDE

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun ganz ausdrücklich die Impfung von Schwangeren und Stillenden gegen eine Sars-CoV-2-Infektion. Die Impfung ist ab dem zweiten Trimenon vorgesehen (zweites Schwangerschaftsdrittel). Tatsächlich können Schwangere einen schwereren Krankheitsverlauf leiden, weswegen eine Impfung hier unbedingt zu empfehlen ist.

Inzwischen gibt es natürlich auch deutlich mehr Daten für die Sicherheit und Effektivität: Es zeigt sich gemäß der Studien eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren. Ein Transfer der Antikörper der Mutter auf den Fetus ist bisher nicht nachgewiesen. Insofern kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden, ob man durch eine Impfung in der Schwangerschaft auch das Neugeborene schützen kann.

Die Notwendigkeit der Impfung orientiert sich eindeutig an der Schwangeren selbst. Bei inzwischen sehr vielen geimpften Personen zeigen sich keine Hinweise auf schwere schwangerschaftsassoziierte unerwünschte Wirkungen (weder bei Mutter noch dem Neugeborenen)! Auch bei Kinderwunsch wird die Impfung eindeutig empfohlen!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der sogenannte Totimpfstoff Nuvaxovid wird nicht für Stillende und Schwangere empfohlen (siehe STIKO-Empfehlung).


ASTHMASPRAY BEI AKUTER CORONAINFEKTION

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte auf Twitter (https://twitter.com/karl_lauterbach/status/1381196498113851397) auf eine aktuell Studie verwiesen (veröffentlicht am 9. April 2021 im Lancet Respir Med)  und sah in dem cortisonhaltigen Asthma-Spray Budenosid einen sogenannten "Game-Changer".  Auch wir registrieren natürlich die positiven Effekte der Asthmasprays, auf die wir selbst  bereits seit einem Jahr hinweisen (gut eingestellte Asthmapatienten überstehen eine COVID-19-Erkrankung häufig sehr gut!), raten aber zur Vorsicht bei der Interpretation der Ergebnisse! Das Medikament wurde bei akuter Corona-Infektion untersucht und verkürzte die Symptomatik um 1 Tag Krankheitsdauer. Das war das wichtigste und eindeutigste Ergebnis der Studie.

Außerdem traten aber in der "Budenosid-Gruppe" weniger Krankenhauseinweisungen auf als in der Kontrollgruppe. Bei allerdings nur 146 Patienten kann man hier noch nicht von sehr guten Daten sprechen. In der "Therapiegruppe" musste ein Patient und in der "Kontrollgruppe" mussten 10 Patienten stationär behandelt werden. Wirklich sehr wenige Patienten, um die Schlagzeile "90% geringere Klinikeinweisung" zu twittern...! Außerdem wurde das inhalative Medikament höchstdosiert eingesetzt, hier sind insbesondere Nebenwirkungen im Mundbereich zur erwarten.

Wir freuen uns über kleine Schritte in die richtige Richtung und sind froh über die weiteren Erkenntnisse. Unsere Empfehlung für Asthma-Patienten: eine gute Therapieeinstellung ist sehr wichtig (siehe unten)! Für Patienten mit einer akuten Corona-Infektion und Luftnotsymptome gilt: Rücksprache mit dem Hausarzt oder betreuenden Facharzt. Der wird dann beraten und ggf. eine medikamentöse Therapie mit einem entsprechenden Asthma-Spray empfehlen und umsetzen.


COVID-19-IMPFSTOFFE ALLGEMEIN:

Wie viele Impfstoffe sind denn inzwischen zugelassen?

Inzwischen sind nun mit der neuen Zulassung des Impfstoffes von Novavax neben Johnson&Johnson, AstraZeneca, BioNTech und moderna insgesamt fünf Impfstoffe gegen COVID-19 in der Europäischen Union zugelassen. Es werden zeitnah weitere Zulassungen erwartet.


Was sind die Unterschiede in der Anwendung

In ihrem Beschlussentwurf vom 1.7.2021 gibt die STIKO folgende empfohlene Impfabstände an:

Comirnaty (BioNTech/Pfizer)

3-6 Wochen

Spikevax (Moderna)

4-6 Wochen

Vaxzevria (AstraZeneca)

9-12 Wochen

Heterologes Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff)

ab 4 Wochen


neu nun seit 20.12.2021 bzw. 3.2.2022:  Nuvaxovid (Novavax), nach der STIKO-Empfehlung vom 3.2.2022 dann im Abstand von mindesten 3 Wochen 2 Impfungen (mit demselben Impfstoff!)


Ich bin Allergiker, darf ich mich überhaupt impfen lassen? Da soll doch ein hohes Risiko bestehen?

Unbedingt dürfen Sie sich als Allergiker gegen COVID-19 impfen lassen. Es gibt eigentlich keine wirklichen Ausschlussgründe (Kontra-Indikationen) gegenüber der COVID-19-Impfung außer Allergien gegen Impfstoffbestandteile. Das überprüft aber z.B. der aufklärende Arzt im Impfzentrum vor der Impfung. Eine klassische Baumpollen-, Gräserpollen- oder Hausstaubmilbenallergie stellt kein Problem dar. Auch bei schwerer verlaufenden Allergieformen (Wespengift, Bienengift, Reaktionen auf Medikamente in der Vergangenheit) darf gegen COVID-19 geimpft werden. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass der aufklärende Arzt im Impfzentrum eine längere Überwachungszeit nach der Impfung empfiehlt (z.B. 30 oder 60 Minuten). Außerdem ist es sinnvoll, wenn Sie ein vorhandenes Notfallset (z.B. bei Insektengiftallergie) im Rahmen der Impfung bei sich führen.


Muss ich Impfabstände zur Corona-Impfung einhalten?

Seit Ende September gilt nun nicht mehr der Abstand von zwei Wochen zu einer COVID-19-Impfung und einer anderen Totimpfstoffimpfung. Allerdings gilt zunächst weiter:

Antikörper: bei sogenannter Antikörper-Therapie (z.B: Xolair(R), Nucala(R), Fasenra(R), Dupixent(R)) sollte nach aktuellen Erkenntnissen 1 Woche Abstand zur Corona-Impfung eingehalten werden.

Desensibilisierung: auch hier gilt ein Abstand von einer Woche für die klassische "Spritzen-Desensibilsierung", eine Desensibilisierung mit einer Tablette (SLIT) sollte nach der COVID-19-Impfung 1-2 Tage pausiert werden.

[Informationen auf Basis der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie e.V.]


Ich habe eine Blutverdünnung aufgrund einer Herzerkrankung. Kann ich die Coronaimpfung dennoch bekommen?

Die Coronaimpfung ist nur als sogenannte intramuskuläre Impfung geplant, dennoch gibt es keine Kontraindikation wenn man eine Blutverdünnung einnimmt.


Was ist, wenn ich nach der 1. Impfung Corona bekomme?

Tritt nach der 1. Impfung eine Corona-Infektion auf, sollte hier 3 Monate nach Genesung die 2. Impfdosis gegeben werden. Das hat sich im Januar 2022 geändert. Seitdem gilt ein Genesenenstatus nur noch 3 Monate nach eine COVID-19-Infektion. Das hängt damit zusammen, dass tatsächlich bei absinkenden Antikörperspiegeln nach 3 Monaten wieder ein relevantes Infektionsrisiko besteht.


IMMUNERKRANKUNGEN, ANTIKÖRPER UND COVID-19-IMPFUNG

Ich habe Rheuma und eine immunsuppressive Therapie? Was muss ich beachten?

Alle Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, die derzeit zugelassen sind (einschließlich Nuvaxovid), sind keine Lebendimpfstoffe. Diese „Nicht-Lebendimpfstoffe“ sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie bei auch anderen Erkrankungen uneingeschränkt einsetzbar.

[Informationen auf Basis der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V.]


mRNA-IMPFSTOFF

Was ist das denn mit dieser mRNA-Impfung? Ist die nicht gefährlich, ist doch noch eine ganz neues Verfahren?

Es ist richtig, dass wir es zumindest bei den Firmen modernaCureVac und BioNTech mit einem sogenannten mRNA-Impfstoff zu tun haben. Bei mRNA-Impfstoffen handelt es sich um ein relativ neuartiges Prinzip, bei dem nicht ein sogenanntes virales Antigen verimpft wird, sondern quasi die „Bauanleitung“ dafür. Tatsächlich enthält die Impfung also keine eigentlichen Virusbestandteile, sondern nur die „Bauanleitung“ für die Virushülle.

Zu den Bedenken gegenüber dieser Technik: Fragen zu Erbgutschäden durch die Impfung widerspricht der Chef des sogenannten Paul-Ehrlich-Institutes Professor Dr. Klaus Cichutek eindeutig. Hierfür ergeben sich überhaupt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse. Außerdem ist die mRNA- Forschung nicht mehr ganz neu:

Curevac forscht als erstes Unternehmen weltweit zum Beispiel bereits seit 2003 an mRNA- Impfstoffen. Zunächst war die Zielsetzung der Einsatz die Krebstherapie. Bisher werden mRNA-Impfstoffe bei Krebs zwar noch nicht erfolgreich eingesetzt, in den Studien waren aber keine außergewöhnlichen Nebenwirkungen festgestellt worden. Andere „klassische“ Impfungen wie zum Beispiel eine Tollwutimpfung werden bereits seit Jahren in mRNA auch an Menschen untersucht.

 

Können Sie denn ausschließen, dass unter der mRNA-Impfung Spätschäden auftreten?

Natürlich gibt es grundsätzliche keine 100%ige Sicherheit. Zum heutigen Zeitpunkt kann man seltene unerwartete späte Folgen einer Impfung nicht vollständig ausschließen. Wohl aber muss man feststellen, dass bei Anwendung an vielen tausend Patienten in den bisherigen Studien keine Hinweise hierfür festgestellt wurden. Die bekannten Impfreaktionen entsprechen in etwa einer typischen Reaktion bei der Grippeimpfung und sind als harmlos einzustufen.

Man muss auch auf die Frage hinsichtlich möglicher Spätfolgen am besten mit einer Gegenfrage antworten: Was wäre dann die Alternative? Wenn wir also aus Sorge wegen eventueller Nebenwirkungen auf eine Impfung gegenüber COVID 19 verzichten würden, wäre ja die langfristige Folge, dass über die Monate und Jahre durch tatsächliche Corona-Infektionen dann eine sogenannte „Herdenimmunität“ aufgebaut würde. Hierbei würde es zu vielen Todesfällen kommen. Außerdem wissen wir bereits, dass es durchaus Hinweise für Langzeitfolgen einer Coronaerkrankungen gibt.

Insofern sollte eigentlich die Abwägung einer als sehr sicher einzustufenden Impfung gegenüber durchaus realistischen Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung dazu führen, dass man eindeutig die Empfehlungen zu einer Corona-Impfung aussprechen kann.

Sehr informativ ist auch folgendes Video zu genau den Themen "Wirkweise und potentielle Risiken der mRNA-Impfstoffe gegen COVID19" von Martin Moder: https://youtu.be/0LnkoEOHSiM

 

Würden Sie sich denn mit dem neuen mRNA-Impfstoff impfen lassen?

Wir haben uns mit einem mRNA-Impfstoff (inzwischen dreifach) impfen lassen. Insofern können wir diese Frage guten Gewissens bejahen.

 

LOKALE LAGE

Wie ist denn zur Zeit die Lage im Landkreis Marburg-Biedenkopf?

Wie in ganz Deutschland zeigt sich auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Lage bezüglich Corona-Neuinfektionen in bisher nicht gekannten Fallzahlen unter der sehr ansteckenden Omikron-Variante. Sie können die aktuelle lokale Entwicklung unter https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Aktuelle-Corona-Zahlen.php verfolgen (Quelle: Landkreis Marburg-Biedenkopf).


QUARANTÄNE

Quarantäneregelung, Indexpatient... - wer blickt denn da noch durch?

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt bereits seit Anfang November 2020 sehr übersichtlich Antworten zu allgemeinen und behördlich/rechtlichen Fragen wie z.B. Quarantäneregelungen auf seiner Internetseite zur Verfügung. Sie gelangen dorthin über den folgenden Link: https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/Coronavirus-Informationen.php


 

PRAXIS IN ZEITEN VON COVID-19

Ist es denn nicht gefährlich, jetzt in die Praxis zu kommen?

Nein, wir arbeiten mit Masken, unser Team ist vollständig (3fach) geimpft. Außerdem können wir aufgrund unserer großzügigen Praxisräume größtmöglichen Abstand zwischen dem Patienten ermöglichen.

Daher melden Sie sich bitte auch im Vorfeld telefonisch bei uns, wenn Sie an Fieber leiden. 


Ist die Lungenfunktion unter Corona nicht gefährlich, kann ich mich da anstecken?

Nein, durch ein sicheres Filtersystem für jeden einzelnen Patienten ist eine Ansteckung auszuschließen! Außerdem werden die Kontaktflächen nach jeder Messung desinfiziert.


Sollte ich also auch meinen "normalen" Verlaufstermin wahrnehmen?

Eindeutig ja, da häufig eine weitere Verbesserung Ihrer inhalativen Therapie vorgenommen werden kann. Damit möchten wir Ihr persönliches Risiko im Rahmen der Corona-Pandemie möglichst gering halten.


Kann ich mein Rezept auch von Angehörigen abholen lassen?

Wenn Sie ein Patient sind, der bei uns in dauerhafter Behandlung ist, ist es in der aktuellen Situation selbstverständlich möglich, dass auch Angehörige mit Ihrer Genehmigung und Ihrer Versichertenkarte bei uns Folgerezepte abholen.


RISIKOGRUPPEN

Gehöre ich als Patient mit einer Lungenerkrankung (Asthma, COPD...) zu der "Risikogruppe"?

Dies muss man aus unserer Sicht differenziert betrachten. Obwohl anfangs die Impfverordnung und die STIKO-Empfehlung  COPD und Asthma in Risikogruppen einordnete, sehen wir in der klinischen Praxis insbesondere für Patienten mit einer leichten bis mittelschweren Asthma-Erkrankung, die ihre inhalativen Medikamente aktuell ganz konsequent anwenden, kein stark erhöhtes Risiko.

Inzwischen gibt es auch sehr umfangreiche Daten aus dem englischsprachigen Raum mit über 20 Millionen untersuchten Menschen, die eindeutig auch wissenschaftlich fundiert nachweisen, dass ein gut eingestelltes Asthma keine Risikoerhöhung verursacht.

Auch bei Patienten mit einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) halten wir ein Risiko bei den leichteren Krankheitsstadien für nicht stark erhöht.

Patienten mit einer schwergradigen COPD gehören allerdings definitiv zu der immer wieder erwähnten Risikogruppe, weswegen die aktuellen Schutzmaßnahmen in Deutschland und weltweit umgesetzt werden. Das Risiko liegt nach den inzwischen vorliegenden Daten etwa doppelt so hoch wie bei Gesunden.

Weitere Risikogruppen sind Patienten mit mehreren Vorerkrankungen, insb. auch Patienten mit Diabetes mellitus und/oder cardiovaskulären Erkrankungen.


Was kann ich zu meinem persönlichen Schutz tun?

Die wichtigste Empfehlung ist, wie stets vom Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundesregierung wiederholt, die möglichst umfangreiche Vermeidung von sozialen Kontakten, Abstand halten, allgemeine Hygienemaßnahmen.

Wenn Sie ein moderates Asthma oder eine leichtgradige COPD haben, sollten Sie zusätzlich ganz unbedingt die von uns empfohlene inhalative Therapie konsequent anwenden. Weitere Maßnahmen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend und notwendig.

Für Patienten der Hochrisikogruppe (z.B. schwere COPD) gilt: ganz besonders auf die Vermeidung von Kontakten zu achten. Außerdem sollten Sie unbedingt unsere empfohlene Medikation einsetzen (und zwar konsequent!). Darüber hinaus haben wir in vielen Fällen bereits vorab eine Notfall-Medikation verordnet, die dann im Notfall auch selbstständig eingenommen werden kann.

Da bei Corona (Covid-19) außerdem auch gehäuft Komplikationen wie Herzinfarkte, Herzmuskelentzündungen auftreten, ist es nun noch dringender notwendig, einen aktiven Tabakkonsum (z.B. Zigarettenrauchen) unbedingt zu beenden!


PNEUMOKOKKENIMPFUNG

Wie sieht das mit der Impfung gegen die Lungenentzündung aus? Schützt die?

Die sogenannte Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor Corona (Covid-19), da die Impfung ausschließlich gegen eine bakterielle (nicht virale) Infektion durch Lungenentzündungserreger schützt. Allerdings kann eine Pneumokokken-Impfung vor möglichen Komplikationen bei einer Virus- und auch Corona-Infektion schützen, da bei einer Virusinfektion häufig zusätzliche Infektionen mit Bakterien auftreten.


Sollte ich mich gegen die Lungenentzündung jetzt impfen lassen?

Wenn Sie an einer chronischen Lungenerkrankung leiden, halten wir eine Impfung grundsätzlich für sinnvoll. Inzwischen ist der noch vor einigen Monaten knappe Impfstoff auch wieder lieferbar, so dass wieder einige Impfdosen in unserer Praxis vorrätig sind.

Ganz unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie wird Patienten mit einer chronischen Lungenerkrankung in jedem Alter und Patienten ohne weitere Erkrankungen ab dem 60. Lebensalter eine Pneumokokken-Schutzimpfung gemäß der STIKO empfohlen.


CORTISONSPRAY / ASTHMAMEDIKAMENTE

Ist denn mein "Kortison-Spray" nicht aktuell eher schädlich?

Nein! kortisonhaltige inhalative Medikamente werden insbesondere in der Asthma-Therapie, weniger in der COPD-Therapie eingesetzt. Sie sind in der aktuellen Situation (aber auch sonst) außerordentlich wichtig, da sie die chronische Entzündung der Bronchien, die die Lungenerkrankung verursacht, erfolgreich behandeln können. Ihr persönliches Risiko (auch gegenüber Corona/Covid-19) wird durch eine konsequente Einnahme reduziert, nicht erhöht. Bitte lassen Sie nicht aus Angst vor der Kortisonmedikation in der aktuellen Situation die Medikamente weg.

COPD: bei der COPD-Erkrankung benötigen nur wenige Patienten eine Medikation, die auch ein inhalatives Kortison enthält. Wir haben die Medikamente sorgfältig an Ihre persönliche Situation angepasst. Sollten Sie ein sogenanntes Dreifach-Medikation haben (z.B. "Elebrato, Trelegy, Trimbow" - alle enthalten einen Kortisonwirkstoff), dann gilt auch hier: unbedingt und konsequent einnehmen!

Unsere Einschätzung zur Therapie mit kortisonhaltigen Medikamenten bestätigt sich eindeutig in der nun veröffentlichten Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und des BdP vom 27.4.2019 (siehe www.pneumologie.de/covid-19, dort den Menüpunkt Risikoabschätzung bei Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen beachten).

Es gibt außerdem unsere Einschätzung unterstützend inzwischen eine hochrangige Veröffentlichung (Lancet Respiratory Medicine, veröffentlicht am 9. April 2021) der Wirksamkeit von cortisonhaltigen Asthmasprays in der Akutphase der Erkrankung innerhalb von 3-5 Tagen nach Beschwerdebeginn (Luftnot etc.). Es kam hier zu einer signifikanten aber nicht sehr starken Verkürzung der Krankheitsdauer (1 Tag schneller).


ALLGEMEINE FRAGEN ZU COVID-19

Ich fühle mich erkältet und bin unsicher, ob ich Corona (COVID-19) habe. Was soll ich machen?

Natürlich steht hier in erster Linie der Kontakt zu Ihrem Hausarzt im Vordergrund, der das weitere Vorgehen entscheidet.

Außerdem können natürlich Sie die lokalen COVID-19-Testcenter aufsuchen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Verfahrensinformationen zum Thema Corona-Virus des Landkreises Marburg-Biedenkopf: https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/Coronavirus-Informationen.php


Kann mir den nicht ein sogenannter Antikörpertest helfen? Dann wüsste ich doch, ob ich ggf. Corona hatte und nun kein Risiko mehr habe?

Prinzipiell ist Ihre Einschätzung durchaus richtig, obwohl Menschen weltweit bereits dennoch eine zweite SARS-CoV-2-Infektion erlitten haben. Allerdings ist in der Regel von einem mindestens 5monatigen Schutz gegenüber eine erneuten COVID-19-Erkrankung zur rechnen (nach aktueller Studienlage).

Die wissenschaftlichen Daten sind aber noch nicht ausreichend, um eine 100%ige Sicherheit zu erzielen, d.h. Sie können sich nicht vollständig auf das Ergebnis verlassen.

Die Kosten für die Untersuchung sind eine Privatleistung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bisher nicht, Sie können versuchen, die Kosten bei der Krankenkasse geltend zu machen. Die Untersuchung kostet bei uns 37,09 €. Mit dem Ergebnis ist innerhalb von 48 Stunden zu rechnen.

Allerdings muss die Infektion ca. 3-6 Wochen zurückliegen, bis sich die Antikörper gebildet haben.


MASKENBEFREIUNG

Ich habe Probleme mit der Atmung durch die Maske. Kann ich mich von der Pflicht zum Tragen der Maske befreien lassen. Ich habe doch eine Lungenerkrankung?

Nein! Es besteht leider keine Möglichkeit, dass wir Sie über die Diagnose einer Lungenerkrankung von der Masken-Pflicht befreien. Grundsätzlich ist dies schon, aber nur in seltenen Fällen (unter anderem bei z.B. psychiatrischen Diagnosen) möglich. Da nur durch konsequente Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung aller Personen das Ansteckungsrisiko sinkt, sollte Sie auch zu Ihrem indirekten eigenen Schutz die Maske tragen. Ein nachteiliger Effekt für Sie ist nicht anzunehmen.

Nur in Ausnahmefällen bei wirklich stärksten Lungenfunktionseinschränkungen (COPD Stadium 4, siehe www.pneumologie.de/covid-19, Neue Stellungnahme Nasen-Mund-Maske) ist ein theoretischer Effekt durch die Maske zu erwarten - allerdings ist sie in diesen Fällen umso wichtiger anzuwenden, da die Patienten zur Risikogruppe gehören.

 

SCHULE

Thema Schule: ich weiß inzwischen nicht mehr, wie ich den Schulbetrieb unter Corona einschätzen soll. Ist das nicht ein großes Risiko? Besteht ein Risiko für eine große Verbreitung des Corona-Virus (Sara-CoV-2)?

Zum Thema Schule gibt es eine sehr gute Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. vom 4. August 2020, die die Gesamtsituation strukturiert aufgearbeitet hat. Die Kernaussage ist: trotz SARS-CoV-2 sollte in jedem möglichen Fall der Schul- und-Betrieb weiterlaufen.

In KITAs wird für die Kinder keine Mund-Nasenbedeckung empfohlen, für die Erzieher allerdings schon. Eine Abstandsregelung ist zum einen unrealistisch und zum anderen ebenso wenig in der KITA empfohlen.

Sie können die gesamte Empfehlung gerne über den folgenden Link im Detail nachlesen (https://www.dakj.de/allgemein/massnahmen-zur-aufrechterhaltung-eines-regelbetriebs-und-zur-praevention-von-sars-cov-2-ausbruechen-in-einrichtungen-der-kindertagesbetreuung-oder-schulen-unter-bedingungen-der-pandemie-und-kozirkulat/).


Meine Tochter ist 12 Jahre als und hat Asthma. Ist der Schulbetrieb nicht zu gefährlich für meine Tochter?

Nein! Das Risiko für Asthmapatienten ist bei guter Therapieeinstellung nicht relevant erhöht (siehe oben). Gerade für die jüngeren Patienten nicht. Schwere Verläufe einer Coronaerkrankung sind in der Altersklasse eine Rarität. Auch der Hinweis auf sogenannte Kawasaki-Syndrome nach Corona, oder das sogenannte PIMS (Paediatric Inflammatory Multisystem Syndrome) (auf die in den Medien hingewiesen wurde), ändert diese Einschätzung nicht.





Ich leide an einer sogenannten Schlafapnoe (Atemaussetzer in der Nacht) und benutze eine "Schlafmaske" (CPAP-Therapie). Gehöre ich zur Risikogruppe für eine Covid-19-Erkrankung?

Nein. Bisher gibt es keine Nachweise, dass das Vorliegen einer Schlafapnoe das Risiko erhöht. Hierzu gibt es auch eine zusätzliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin (DGSM) (www.dgsm.de/downloads/aktuelles/Stellungnahme der DGSM_22April2020.pdf).

In vielen Fällen haben Patienten mit Schlafapnoe aber zusätzlich Übergewicht und Bluthochdruck. Diese Zusatzfaktoren können das individuelle Risiko etwas erhöhen.


Ich habe Asthma und bekomme neben meinen "Asthma-Sprays" auch einen sogenannten Antikörper als Spritze verabreicht. Sollte ich diesen nun fortführen oder erhöht dieser mein Risiko für Corona?

Bitte unbedingt den Antikörper fortsetzten. Die adäquate Asthma-Therapie senkt Ihr Risiko. Es gibt bisher keine Hinweise auf einen ungünstigen Effekt der Antikörper im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Mehrere Patienten unserer Praxis mit Antikörpertherapie bei Asthma haben inzwischen eine COVID-19-Erkrankung erlitten und diese mit nur milder Symptomatik überstanden.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie rät zur Fortsetzung der Antikörpertherapie, um eine Verschlechterung des Asthmas und damit dann höheres Risiko gegenüber COVID-19 zu vermeiden. Es sollte ein Abstand zur COVID 19 Impfung eingehalten werden (siehe oben).


Ich habe gehört, dass wohl die Blutgruppe entscheidend ist, wie eine COVID-19-Infektion verläuft. Stimmt das? Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich nicht die "schützende" Blutgruppe 0 habe?

Das Beispiel Blutgruppe ist ähnlich zu betrachten wie z.B. die sogenannten ACE-Hemmer (Blutdruckmittel) zu Anfang der Corona-Pandemie. Es wurden damals Erkenntnisse teilweise nicht ausreichend geprüft sehr schnell veröffentlicht und die Bevölkerung verunsichert. Schlussendlich sind die Blutdruckmedikamente unproblematisch, einige Patienten hatten aber aus Sorge diese abgesetzt und umgestellt mit teils negativen Folgen.

Zum Thema Blutgruppe: hier gibt es erste Hinweise, dass möglicherweise (!) die Blutgruppe ein Baustein sein könnte, der eine Risikoeinschätzung zulässt. Allerdings sind diese Erkenntnisse zur Zeit noch überhaupt nicht belastbar und könnten sich im Verlauf auch noch als falsch herausstellen. Die untersuchten Patientenzahlen sind für eine derartige Fragestellung bisher noch zu klein, um eine verlässliche Aussage zu machen. Auch fehlt es bisher an weiteren Studien, die die Vermutung überprüfen.

Es gilt also auch bei dem Beispiel Blutgruppe: Ruhe bewahren, zunächst einmal die Situation vor Ort hinsichtlich des individuellen Risikos bewerten, allgemeine Schutzmaßnahmen umsetzen und sich nicht durch plötzliche neue (nicht ausreichend gesicherte) Erkenntnisse verunsichern lassen.

[aktualisiert am 11.03.2022 LJ]

 
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